Hintergrund
Kann nachhaltiges Change Management mit den Mitteln des Arbeitsrechts umgesetzt werden? Um Veränderungen in Unternehmen so umzusetzen, dass sie für Mitarbeitende, den Unternehmenserfolg und das Unternehmensumfeld auch langfristig tragen, stehen verschiedene arbeitsrechtliche Gestaltungsmittel zur Verfügung. Zum einen setzen Unternehmen zunehmend über die Vergütung Anreize für ihre Mitarbeitenden, die Transformation zu einem nachhaltigen Unternehmen voranzutreiben. Durch ESG-Ziele in der variablen Vergütung sollen Vorstand, Geschäftsführung und Führungskräfte eine Geschäftsstrategie verfolgen, die das Unternehmen klimaneutraler, ökologischer und sozialer macht. Zum anderen bietet das klassische kollektive Arbeitsrecht mit dem Betriebsrat einen wichtigen Partner der Unternehmensleitung bei der nachhaltigen Transformation des Unternehmens. Der Betriebsrat ist innerbetrieblicher Vertreter der Mitarbeitenden und fungiert damit als wichtiges Sprachrohr zwischen Unternehmensleitung und Belegschaft. Ihm stehen jedoch auch starke Mitbestimmungsrechte zur Verfügung, die es ihm ermöglichen, die Transformation hin zu einem nachhaltigen Unternehmen aktiv mitzugestalten.